Die Dämmung am Haus von Leon B. war noch nicht fertig. Trotzdem montierte die Baufirma das Außengerüst ab, weil dessen Mietzeit abgelaufen war. Gegen den Willen des Bauherren geht das aber nicht. Das Gerüst bleibt, und der Firma steht eine Leihgebühr zu. LG Frankfurt, Aktenzeichen: 2-20 O 112/10