Auch wer wenig Geld hat, muss den Zusatzbeitrag (in Höhe von 8 Euro pro Monat) der gesetzlichen Krankenkasse entrichten. Die Kassen sind nicht nur berechtigt, sondern auch vom Bundesversicherungsamt dazu verpflichtet worden, diesen Betrag zu erheben. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen: L 11 KR 3607/10