Gerichtsurteile : Mietrecht - Für einen Kohleofen ist der Mieter zuständig
am 06.05.2012 13:22:48 (381 x gelesen)
Nach dem Besuch des Schornsteinfegers bildete sich eine dicke Schicht Ruß in der Wohnung von Bodo W. Zu lockere Wandanschlüsse waren schuld. Die „Kohle" für die Reinigung wollte Bodo vom Vermieter zurück. Aber er geht leer aus. Wohnungseigentümer müssen Öfen nicht regelmäßig prüfen. BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 310/10