Gerichtsurteile : Verbraucherrecht - 40 Prozent Reise- Anzahlung sind nicht zulässig
am 21.04.2012 14:47:28 (396 x gelesen)
Für ihren Pauschal-Urlaub im sonnigen Süden sollte Sissi W. fast die Hälfte des Preises schon knapp sieben Wochen vorher überweisen. Das muss sie nicht! Zwanzig Prozent als Anzahlung reichen aus. Der Restbetrag ist dann erst 30 Tage vor Reise- Antritt fällig. LG Leipzig, Aktenzeichen: 08 O 3545/10