Gerichtsurteile : Verbraucherrecht - Vorsicht, Stufe! Kunde stürzte, bekam aber kein Geld
am 07.04.2012 13:49:57 (238 x gelesen)
Schadenersatz gab es für Lutz N. nicht, als er beim Verlassen eines Tiefkühlraumes im Großmarkt stürzte und sich verletzte. Wer beim Eintreten eine Stufe überwindet, weiß beim Herauskommen, dass sie da ist, auch wenn die Glastür des Raumes inzwischen beschlagen war. AG München, Aktenzeichen: 113 C 20523/10