Gerichtsurteile : Sozialrecht - Ein Fernseher gehört nicht zum täglichen Leben
am 30.03.2012 16:00:34 (461 x gelesen)
Der Arbeitslose Thomas S. beantragte vom Sozialamt die Erstausstattung seiner Wohnung. Hierzu gehören nur Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung nötig sind. Ein TV-Gerät zählt nicht dazu. BSG, Aktenzeichen: B14 AS 75/10 R