Gerichtsurteile : Familienrecht - Testament gilt bei Wiederheirat nicht mehr
am 30.03.2012 15:53:20 (291 x gelesen)
Lars und Petra G. verliebten sich nach ihrer Scheidung neu ineinander und heirateten wieder. Da zwischen Scheidung und Wiederheirat aber viele Jahre lagen, lebt das Testament aus erster Ehe nicht automatisch wieder auf. OLG Hamm, Aktenzeichen: I 15 Wx 317/09