Gerichtsurteile : Mietrecht - Mietzahlung erst nach erfolgter Schlüssel-Übergabe
am 27.03.2012 11:52:57 (268 x gelesen)
Mündlich hatte Manager Kay H. die sofortige Anmietung von Büroräumen vereinbart. Doch erst zwei Monate später bekam er Zutritt. Der Vermieter wollte aber Geld für den gesamten Zeitraum. So nicht! Zahlungspflicht entsteht erst mit dem Erhalt der Schlüssel. OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 10 U 60/10