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Gerichtsurteile : Kinderbetreuung - Fahrtkosten gelten steuerlich nicht als besondere Belastung
am 12.11.2006 15:41:39 (415 x gelesen)
Gerichtsurteile

Die berufstätige Mutter brachte ihre zwei kleinen Kinder regelmäßig zur Betreuung zu den Großeltern. Die dafür anfallenden Fahrtkosten machte sie in ihrer Einkommensteueerklärung als
außergewöhnliche Belastung geltend.


Als das Finanzamt lediglich einen Pflegepauschbetrag anerkennen wollte, zog die Frau vor das Finanzgericht Niedersachsen.
Doch auch hier blieb sie erfolglos.
Nach Meinung der Richter seien nur solche Aufwendungen steuerlich abziehbar, die für Dienstleistungen
Dritter erbracht würden.
Fahrtkosten für Kinderbetreuung zählte nicht dazu.

Aktenzeichen: 11 K 11673/03

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Kommentar zu diesem Artikel

Geschrieben am: 23.06.2009 11:09
Von: Gast
Kein registrierter User
Da wird man für die private Organisation der Kinderbetreuung (ganztags ist die Betreuung ja nicht überall gegeben) auch noch benachteiligt.


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