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Gerichtsurteile : Mietrecht - Wohnung war viel kleiner als gedacht
am 29.07.2010 18:27:18 (31 x gelesen)
Gerichtsurteile

Da hatte sich der Vermieter wohl verrechnet.
In der Anzeige und in einer Grundrissskizze stand, die Wohnung habe 76 Quadratmeter.
Es waren aber nur 53.

Als die Mieterin deshalb weniger zahlen wollte, meinte der Vermieter:
„Im Vertrag steht keine Größe!"
„Macht nichts!", urteilte der Bundesgerichtshof:
„Die Angaben im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind bindend.
Die Wohnfläche ist um 25 Prozent geringer, 25 Prozent Kürzung sind gerechtfertigt."

Aktenzeichen: VIII ZR 256/09

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