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Gerichtsurteile : Steuerrecht - Wenn die Frau mit ins Pflegeheim zieht
am 29.07.2010 18:26:08 (30 x gelesen)
Gerichtsurteile

Darf eine Frau mit ihrem pflegebedürftigen Mann in ein Wohnstift ziehen? „Natürlich", sagt der Bundesfinanzhof (BFH).
Und darf sie die Kosten (mehr als 50.000 EUR) von der Steuer absetzen? Hier sagt der BFH ganz klar: „Nein!"
Ihr Umzug geschieht nicht aus einer „unausweichlichen Zwangslage".
Aktenzeichen: VI R 51/09

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