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Gerichtsurteile : Mieterhöhung: Auch der Mietspiegel der Nachbarstadt ist gültig
am 29.07.2010 18:17:24 (19 x gelesen)
Gerichtsurteile

Der Brief von ihrem Vermieter - war für Familie E. ein Schock.
Sie sollten 78 EUR pro Monat mehr bezahlen!
Der Eigentümer berief sich dabei auf das Preisniveau des Nachbarortes.

Das darf er auch,
weil für seine Stadt kein Mietspiegel existiert und die Gemeinden vergleichbar sind. Zudem hatte ein Gremium aus Mietern und Vermietern die dortige Liste erstellt.
BGH – Aktenzeichen: VIII ZR 99/09

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