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Gerichtsurteile : Straßenverkehr - Ein Tempolimit kurz vor einem Kreisverkehr gilt hinter dem Kreisel nicht mehr.
am 29.07.2010 18:10:27 (19 x gelesen)
Gerichtsurteile

Dazu müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein weiteres Verkehrsschild angeordnet werden,
entschied das Oberlandesgericht München.
Aktenzeichen: 24 U 252/09

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