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Gerichtsurteile : Beleuchtung - Anwohner müssen eine Straßenlaterne vor dem Haus dulden
am 29.07.2010 18:09:44 (22 x gelesen)
Gerichtsurteile

Selbst dann, wenn sie nur in zehn Zentimeter Abstand von der Hauswand aufgestellt wird,
entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Straßenbeleuchtung sei üblich in Städten, vor Lichteinfall in das Gebäude könne ein Rollladen schützen.
OVG - Aktenzeichen: 1 A 10474/10

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