Personalakte muss immer einsehbar sein
(21.01.2012)
Ein Jahr nach der Kündigung wollte Rita G. wissen, was der Ex-Chef über sie in der Personalakte stehen hatte. Der verweigerte ihr die Einsicht. So nicht! Arbeitnehmer müssen den Wahrheitsgehalt des Inhalts überprüfen können. BAG Erfurt, Aktenzeichen: 9 AZR 573/09